Häufige Fragen
Häufige Fragen
Antworten rund um Kaufablauf, Finanzierung, Steuern und Förderung – kompakt und verständlich. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im Erstgespräch.
F-01–F-04
Leistungen und Zusammenarbeit
Wir stellen Ihnen ausgewählte Neubau- und Denkmalimmobilien vor, erläutern die Projektunterlagen und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess – von der ersten Orientierung über die notarielle Beurkundung bis zur Übergabe. Finanzierung, Fördermittelprüfung und steuerliche Beratung übernehmen die jeweiligen Fachpartner; auf Wunsch stellen wir den Kontakt her und unterstützen die Abstimmung.
Ja. Gerade beim ersten Immobilienkauf entstehen viele Fragen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, gehen die Projektunterlagen gemeinsam durch und begleiten Sie bei den nächsten Schritten.
Nein. Das Erstgespräch ist persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videogespräch möglich. So können wir Ihre Ziele und Fragen unabhängig von Ihrem Wohnort besprechen.
Zu unserer Vermittlungsleistung gehören die Vorstellung der Immobilie, die Erläuterung der Projektunterlagen, die Abstimmung mit den Projektbeteiligten und die Begleitung des Kaufprozesses bis zur Beurkundung. Ob eine Käuferprovision anfällt, wie hoch sie ist und wann sie fällig wird, erläutern wir Ihnen transparent im jeweiligen Angebot und in der Vermittlungsvereinbarung.
F-05–F-09
Steuern und Förderung
Vermietete Neubauwohnungen werden über die Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich abgeschrieben. Je nach Baubeginn bzw. Kaufzeitpunkt kann statt der linearen eine degressive AfA infrage kommen. Erfüllt das Gebäude den Standard KfW 40 QNG, ist unter weiteren Voraussetzungen zusätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich. Welche Abschreibung im Einzelfall gilt, sollte Ihre steuerliche Beratung prüfen.
Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur rund 40 % der Primärenergie eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach Gebäudeenergiegesetz. QNG steht für das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, das zusätzlich Anforderungen an Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus bestätigt. Der Standard ist Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG und für bestimmte KfW-Förderkredite.
Bei Baudenkmalen können Sanierungs- und Modernisierungskosten, die mit der Denkmalbehörde abgestimmt sind, erhöht abgeschrieben werden: bei Vermietung nach § 7i EStG acht Jahre lang bis zu 9 % und vier weitere Jahre bis zu 7 % jährlich. Bei Selbstnutzung ist ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10f EStG möglich. Voraussetzung ist unter anderem eine Bescheinigung der Denkmalbehörde.
Nicht mit dem Notartermin, sondern grundsätzlich mit dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten – beim Neubau in der Regel mit der Übergabe der fertigen Wohnung. Bei Denkmalimmobilien richtet sich die erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten nach dem Abschluss der begünstigten Baumaßnahmen. Wie sich das im konkreten Projekt auswirkt, klären Sie am besten mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Für selbst genutzte Neubauwohnungen kommen je nach Energiestandard und persönlicher Situation zinsgünstige KfW-Förderkredite infrage, etwa aus den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“ oder „Wohneigentum für Familien“. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, prüft der Finanzierungspartner. Wichtig: Förderkredite müssen in der Regel vor Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden.
F-10–F-12
Finanzierung
Wir stellen auf Wunsch den Kontakt zu einem erfahrenen Finanzierungspartner her. Die Beratung, die Prüfung Ihrer Finanzierungsmöglichkeiten und die Einbindung geeigneter Fördermittel erfolgen dort.
Spätestens vor dem Notartermin, denn mit der Beurkundung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Kaufpreises. Sinnvoll ist es, die Finanzierung früh – parallel zur Auswahl der Immobilie – mit dem Finanzierungspartner zu besprechen. Förderkredite müssen in der Regel vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.
Das hängt von Ihrer Situation, der Immobilie und der finanzierenden Bank ab. Als Orientierung gilt häufig, mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln zu tragen. Welcher Einsatz für Sie sinnvoll ist, klären Sie mit dem Finanzierungspartner. In der Anfrage können Sie diese Angabe auch auf das Gespräch verschieben.
F-13–F-14
Kaufablauf
Nach dem Erstgespräch erhalten Sie die Unterlagen zu passenden Projekten. Haben Sie sich entschieden, wird die Finanzierung geklärt und der Notar bereitet den Kaufvertrag vor; den Entwurf erhalten Sie als Verbraucher in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Nach der Beurkundung zahlen Sie den Kaufpreis beim Kauf vom Bauträger in Raten nach Baufortschritt. Mit der Übergabe der fertigen Wohnung ist der Kauf abgeschlossen.
Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer – derzeit 5,5 % in Hamburg und 6,5 % in Schleswig-Holstein – sowie Notar- und Grundbuchkosten von rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Ob eine Käuferprovision anfällt, erläutern wir transparent im jeweiligen Angebot. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten der Finanzierung. Stand: Oktober 2026.
F-15–F-16
Neubau, Ausstattung und Baufortschritt
Je nach Projekt und Baufortschritt sind Änderungen an der Ausstattung – etwa bei Bodenbelägen, Fliesen oder Sanitärobjekten – und teilweise auch an der Raumaufteilung möglich. Welche Wünsche umsetzbar sind, was sie kosten und bis wann sie feststehen müssen, klären wir mit dem Bauträger. Bei der Bemusterung sind wir an Ihrer Seite.
Über das digitale Bautagebuch verfolgen Sie den Baufortschritt Ihres Projekts und sehen auch aus der Ferne, wie sich Ihre Immobilie bis zur Übergabe entwickelt. Bei Fragen bleibt Ihr persönlicher Ansprechpartner erreichbar.
Ihre Frage war nicht dabei?
Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im Erstgespräch – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Videogespräch.